Liebe Mitglieder,
in Umsetzung des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen des Senats über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus hat auch die Berliner MieterGemeinschaft Einschränkungen im Beratungs- und Service- Angebot veranlasst.
Wir sehen uns nach wie vor in der Verantwortung daran mitzuwirken, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weiter eingedämmt wird.
Zwangsläufig ergeben sich daraus auch für die nächste Zeit vorübergehende Einschränkungen in unserem Serviceangebot.
Deshalb finden in unseren Beratungsstellen zunächst noch keine regulären Beratungen statt.
Um Ihnen dennoch bei mietrechtlichen Problemen notwendigen Rechtsrat erteilen zu können, bieten wir u. a. erweiterte Telefonberatung, bei dringendem Bedarf auch eine persönliche Beratung mit Terminvereinbarung an.
- Bitte nutzen Sie unsere Telefonberatung:
Montags, dienstags, donnerstags von 14 bis 17 Uhr,
mittwochs von 10 bis 13 Uhr und
freitags von 13 bis 16 Uhr
unter den Telefonnummern
030 / 21 00 25 70 oder 21 00 25 71 oder 21 00 25 72. - Die telefonische Sozialberatung (kein Mietrecht!) findet dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 21 00 25 71 statt.
- Mehr Informationen: ...Beratungsstellen...
Video-Dokumentation
Mietendeckel – Wird die Atempause genutzt?
Die Aufzeichnung der Diskussion zur politischen Bedeutung des Mietendeckels vom 13. August 2020 ist nun online und dauerhaft auf dem Youtube-Kanal Wohnen in der Krise zu sehen: https://youtu.be/kt-KrpZf7cg
Video-Dokumentation
Mietendeckel – Fragen und Antworten
Die Dokumentation der Livestream-Veranstaltung zum Mietendeckel vom 2. Juli 2020 ist nun online, dauerhaft zu sehen auf dem Youtube-Kanal Wohnen in der Krise: https://youtu.be/2cXnqTkeUrA
Corona-Krise
Corona und die Miete
Das ab 1. April diesen Jahres geltende Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht soll Mieter/innen, die infolge der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, davor schützen, ihre Wohnung zu verlieren. Wir haben für Sie alle wichtigsten Informationen hierzu zusammengefasst:
Antworten zu Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise auf andere Aspekte ihres Mietverhältnisses (Zugang zur Wohnung, Mietminderung, etc.) haben wir hier zusammengestellt:
Der Flyer zum Herunterladen im PDF-Format:
Mietrecht
Mietendeckel
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Hilfsangebote des Senats und des Bundes aufgrund der Corona-Krise liefern.

Infomaterial
Wegweiser für Studierende durch den Mietdschungel
Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen). ... zum Urteil ...
















