
Aus der Pressemitteilung Nr. 28/2021 des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2021
Bundesverfassungsgericht entscheidet:
Beschluss vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20, BvL 4/20, 2 BvL 5/20) Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hält den Berliner Mietendeckel nicht für verfassungsgemäß, da das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich hat. Das MietenWoG Bln sei mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG unvereinbar und daher nichtig.
Für alle Mieter/Mieterinnen, deren Miete wegen des Mietendeckels gesenkt wurde oder die in einem neuen Mietvertrag eine sogenannte „Schattenmiete“ vereinbart haben, ist jetzt wichtig zu wissen:

Liebe Mitglieder,
in Umsetzung des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen des Senats über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus hat auch die Berliner MieterGemeinschaft Einschränkungen im Beratungs- und Service- Angebot veranlasst.
Wir sehen uns nach wie vor in der Verantwortung daran mitzuwirken, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weiter eingedämmt wird.
Zwangsläufig ergeben sich daraus auch für die nächste Zeit vorübergehende Einschränkungen in unserem Serviceangebot.
Deshalb finden in unseren Beratungsstellen zunächst noch keine regulären Beratungen statt.
Um Ihnen dennoch bei mietrechtlichen Problemen notwendigen Rechtsrat erteilen zu können, bieten wir u. a. erweiterte Telefonberatung, bei dringendem Bedarf auch eine persönliche Beratung mit Terminvereinbarung an.
- Bitte nutzen Sie unsere Telefonberatung:
Montags, dienstags, donnerstags von 14 bis 17 Uhr,
mittwochs von 10 bis 13 Uhr und
freitags von 13 bis 16 Uhr
unter den Telefonnummern
030 / 21 00 25 70 oder 21 00 25 71 oder 21 00 25 72. - Die telefonische Sozialberatung (kein Mietrecht!) findet dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 21 00 25 71 statt.
- Mehr Informationen: ...Beratungsstellen...
Video-Dokumentation
Mietendeckel – Politische Bedeutung
Die Aufzeichnung der Diskussion Mietendeckel – Wird die Atempause genutzt? zur politischen Bedeutung des Mietendeckels vom 13. August 2020 ist nun online und dauerhaft auf dem Youtube-Kanal Wohnen in der Krise zu sehen: https://youtu.be/kt-KrpZf7cg
Wichtig: Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel in Berlin für „insgesamt nichtig“ erklärt, siehe auch PM der Berliner MieterGemeinschaft.
Corona-Krise
Corona und die Miete
Das ab 1. April diesen Jahres geltende Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht soll Mieter/innen, die infolge der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, davor schützen, ihre Wohnung zu verlieren. Wir haben für Sie alle wichtigsten Informationen hierzu zusammengefasst:
Antworten zu Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise auf andere Aspekte ihres Mietverhältnisses (Zugang zur Wohnung, Mietminderung, etc.) haben wir hier zusammengestellt:
Der Flyer zum Herunterladen im PDF-Format:
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Hilfsangebote des Senats und des Bundes aufgrund der Corona-Krise liefern.

Infomaterial
Wegweiser für Studierende durch den Mietdschungel
Mietrecht - Aktuelles Urteil: Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung
a) Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (…). b) Zu den Anforderungen an eine zu dem vorgenannten Zweck ausgesprochene Kündigung eines Wohnraummietvertrag nach Maßgabe des generalklauselartigen Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB. ... zum Urteil ...