
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 (veröffentlicht am 15.04.2021) hat das kurzzeitige Aufatmen der Mieter/innen in Berlin erstmal ein Ende. Das Gericht entschied, dass das MietenWoG Bln (sogenannter „Mietendeckel“) nicht durch das Land Berlin hätte erlassen werden dürfen und erklärte es daher für nichtig. Diese Nichtigkeitserklärung hat zur Folge, dass das Gesetz als von Anfang an unwirksam zu betrachten ist. Dies führt zu etlichen Folgeproblemen, die hier kurz dargestellt werden sollen.

Video-Dokumentation
Mietendeckel – Politische Bedeutung
Die Aufzeichnung der Diskussion Mietendeckel – Wird die Atempause genutzt? zur politischen Bedeutung des Mietendeckels vom 13. August 2020 ist nun online und dauerhaft auf dem Youtube-Kanal Wohnen in der Krise zu sehen: https://youtu.be/kt-KrpZf7cg
Wichtig: Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel in Berlin für „insgesamt nichtig“ erklärt, siehe auch PM der Berliner MieterGemeinschaft.
Corona-Krise
Corona und die Miete
Das ab 1. April diesen Jahres geltende Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht soll Mieter/innen, die infolge der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, davor schützen, ihre Wohnung zu verlieren. Wir haben für Sie alle wichtigsten Informationen hierzu zusammengefasst:
Antworten zu Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise auf andere Aspekte ihres Mietverhältnisses (Zugang zur Wohnung, Mietminderung, etc.) haben wir hier zusammengestellt:
Der Flyer zum Herunterladen im PDF-Format:
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Hilfsangebote des Senats und des Bundes aufgrund der Corona-Krise liefern.

Infomaterial
Wegweiser für Studierende durch den Mietdschungel
Mietrecht - Aktuelles Urteil: Befristete Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Auch eine Einzimmerwohnung kann tauglicher Gegenstand der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB sein. ... zum Urteil ...