Corona-Krise
Hilfe für Hartz IV-Empfänger/innen | Sozialschutz
Sozialschutzpaket
(verkündet am 27.03.2020; Gesetzeswortlaut)
- SGB II-Leistungen erleichtert (vorerst Zeitraum 01.03. - 30.06.2020)
- befristetes Aussetzen der Anrechnung von Vermögen
- befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen
- bei vorläufigen Entscheidungen Erleichterung bei der Berücksichtigung von Einkommen
- Bundesregierung kann den Zeitraum durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2020 verlängern
- Rentenarbeit wird erleichtert
- Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung für Rentner wird erleichtert
- Freibetragsgrenze (Einkommen ohne Kürzung der Rente) wird von jährlich 6.300 € auf 44.590 € erhöht
- Lockerung bei der Grundsicherung
keine Vermögensprüfung für 6 Monate; vorhandenes Vermögen muss vorerst nicht angetastet werden