Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Corona-Krise

Hilfe für Selbständige


Bundes- und Landeshilfe für Solo-Selbständige und Einzelunternehmer | Soforthilfepaket II
(Eckpunkte „Corona-Soforthilfefür Kleinstunternehmen und Soloselbständige“)

  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten:

- Einmalzahlung von bis zu 5.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Landesmittel); verwendbar für alle Kosten und damit sehr flexibel
- Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Bundesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)
- beides kann kombiniert werden, dann Einmalzahlung bis zu 14.000 €

  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten:

- Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Landesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)
- Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Bundesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)

  • mittelgroße Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und 50 Mio. € Jahresumsatz)

- Überbrückungskredite bis zu 1 Mrd. € der KfW, die über die Hausbank beantragt werden
- Kreditbetrag darf nicht mehr als ¼ des Jahresumsatzes sein und den aktuellen Finanzierungsbedarf für 18 Monate abdecken

  • Beantragung möglich, wenn existenzbedrohte Lage aufgrund des Corona-Virus gegeben

- bei teilweiser Schließung und Umsatzeinbußen mangels Kundschaft, Stornierung u.ä. betroffen
- von Komplettschließung betroffen
- von Umsatzeinbußen durch fehlende Aufträge/Buchungen/Engagements u.ä. betroffen

  • Beantragung online möglich bei der Investitionsbank Berlin ab 27.03.2020 - 12:00 Uhr

- derzeit pausiert und wieder verfügbar ab 06.04.2020 (https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html)


 

Hilfsprogramm Berlin| Soforthilfepaket I

Senatsbeschluss vom 19.03.2020

(https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php)

 

Schutzschild der Bundesregierung
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14)

  • Kurzarbeitergeld flexibilisieren

bis Anfang April 2020 sollen Regelungen zum Zugang zu Kurzarbeitergeld angepasst werden

  • Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

- Stundung von Steuerzahlungen (Finanzbehörden können stunden, wenn Steuereinziehung erhebliche Härte bedeuten würde)
- Senkung der Vorauszahlung (Schätzungsgrundlage soll an die aktuelle Lage angepasst werden können)
- Vollstreckungsschutz (bis 31.12.2020 soll auf Kontopfändung und Säumniszuschläge verzichtet werden, wenn der Steuerschuldner wegen der Corona-Krise nicht leisten kann)
- Anträge sind online zu stellen an das zuständige Finanzamt

  • Hilfspakete der KfW-Bank und der Landesbanken

- Lockerung der Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit-Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahren)
- höhere Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW, damit die Bereitschaft der Kreditvergabe der Hausbanken steigt
- Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag
- weitere Hilfen für große Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Umsatz


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Tel.: 030 - 216 80 01

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Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Pressesprecher:
Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"