Corona-Krise
Hilfe für Selbständige
Bundes- und Landeshilfe für Solo-Selbständige und Einzelunternehmer | Soforthilfepaket II
(Eckpunkte „Corona-Soforthilfefür Kleinstunternehmen und Soloselbständige“)
- Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten:
- Einmalzahlung von bis zu 5.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Landesmittel); verwendbar für alle Kosten und damit sehr flexibel
- Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Bundesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)
- beides kann kombiniert werden, dann Einmalzahlung bis zu 14.000 €
- Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten:
- Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Landesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)
- Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate ohne Rückzahlungsverpflichtung (Bundesmittel); zweckgebunden für reine Betriebskosten (Kosten ohne Gehälter)
- mittelgroße Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und 50 Mio. € Jahresumsatz)
- Überbrückungskredite bis zu 1 Mrd. € der KfW, die über die Hausbank beantragt werden
- Kreditbetrag darf nicht mehr als ¼ des Jahresumsatzes sein und den aktuellen Finanzierungsbedarf für 18 Monate abdecken
- Beantragung möglich, wenn existenzbedrohte Lage aufgrund des Corona-Virus gegeben
- bei teilweiser Schließung und Umsatzeinbußen mangels Kundschaft, Stornierung u.ä. betroffen
- von Komplettschließung betroffen
- von Umsatzeinbußen durch fehlende Aufträge/Buchungen/Engagements u.ä. betroffen
- Beantragung online möglich bei der Investitionsbank Berlin ab 27.03.2020 - 12:00 Uhr
- derzeit pausiert und wieder verfügbar ab 06.04.2020 (https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html)
Hilfsprogramm Berlin| Soforthilfepaket I
Senatsbeschluss vom 19.03.2020
(https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php)
- Zinslose Überbrückungskredite bis zu 500.000 € mit Laufzeit von bis zu 2 Jahren
- in Ausnahmefällen Überbrückungskredit bis zu 2.500.000 € mit Zinssatz von 4,0 % p.a.
- Antrag muss online bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden (https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html)
- Antragstellung ab 27.03.2020, keine Annahme der Anträge mehr seit 28.03.2020, da Antragsvolumen bereits erschöpft (https://www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/pressemitteilungen/update-corona-hilfen.html)
Schutzschild der Bundesregierung
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14)
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
bis Anfang April 2020 sollen Regelungen zum Zugang zu Kurzarbeitergeld angepasst werden
- Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Stundung von Steuerzahlungen (Finanzbehörden können stunden, wenn Steuereinziehung erhebliche Härte bedeuten würde)
- Senkung der Vorauszahlung (Schätzungsgrundlage soll an die aktuelle Lage angepasst werden können)
- Vollstreckungsschutz (bis 31.12.2020 soll auf Kontopfändung und Säumniszuschläge verzichtet werden, wenn der Steuerschuldner wegen der Corona-Krise nicht leisten kann)
- Anträge sind online zu stellen an das zuständige Finanzamt
- Hilfspakete der KfW-Bank und der Landesbanken
- Lockerung der Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit-Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahren)
- höhere Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) durch die KfW, damit die Bereitschaft der Kreditvergabe der Hausbanken steigt
- Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag
- weitere Hilfen für große Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Umsatz