Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 29.05.2021

Mietnachforderungen auch bei Genossenschaften

Das Scheitern des Mietendeckels betrifft alle Mieter/innen, unabhängig davon, ob sie bei privaten, öffentlichen oder genossenschaftlichen Unternehmen wohnen.

Über den Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hatte, entscheiden die Eigentümer. Der Berliner Senat will den Mietendeckel „zum Oktober 2021 auch für die 330.000 Wohnungen der sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auslaufen“ lassen (MieterEcho online 21.05.2021 [1]). Wie sieht es bei den Genossenschaften aus?
Genossenschaften gehören ihren Mitgliedern, die jedoch in der Regel keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik ihrer Unternehmen haben. In Verbänden wie dem BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) „haben die Vorstände der Genossenschaften das Sagen, nicht die Mitglieder“, und die haben den Mietendeckel von Anfang an bekämpft (MieterEcho 406, Dez. 2019 [2]). Einige Genossenschaften haben sogar gegen den Mietendeckel geklagt (MieterEcho online 03.02.2021 [3]).

In der Initiative „Die Genossenschafter*innen“ setzen sich Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften für ihre Rechte ein. Nach dem Mietendeckel-Urteil des BGH wollten sie in einer Umfrage von Mitgliedern wissen: „Gibt es bereits Entscheidungen? Wir möchten über die Praxis der Berliner Genossenschaften berichten und sind für jeden Hinweis dankbar.“ [4]

Manche Mitgleider stimmten einer Veröffentlichung ihrer Erfahrungen zu. Demnach fordere die Genossenschaft Fortuna „alle Differenzen in voller Höhe sofort mit der Mietzahlung im Mai“ und begründe dies damit, „dass es rechtswidrig sei, die Beträge nicht zurückzufordern und wenn sie es nicht täten, müsste der Vorstand es aus eigener Tasche begleichen.“ Auch der Erbbauverein Moabit fordere zu Mitte Juni „alle Differenzen in voller Höhe zurück“. Die Genossenschaft Treptower Park habe mitgeteilt, dass sie „leider auf Nachzahlungen nicht verzichten“ könne.

Andere Genossenschaften, wie beispielsweise der Wohnungsbau-Verein Neukölln [5] oder der Beamten-Wohnungsverein zu Berlin [6] haben den Mitgliedern gleich nach dem BGH-Urteil mitgeteilt, dass sie zunächst weiterhin die „Mietendeckelmiete“ zahlen sollen. Man würde sich noch intern, und auch „mit dem regionalen wohnungswirtschaftlichen Verband“ (also dem BBU) über Handlungsschritte und Rückforderungen beraten.

Die Genossenschafter*innen haben anhand der Rückmeldungen und aufgrund von Empfehlungen der Rechtsanwältin Franziska Dams einige Handreichungen zusammengestellt. Autorin Irmhild Schrader resümiert: „Profitorientierte Genossenschaften, die sich im Kern wie private Immobilienkonzerne verhalten, könnten das Urteil als Stärkung ihrer Position interpretieren.“ Sie verweist darauf, dass „bereits am Tag der Urteilsverkündigung die AG Junge Genossenschaften in einer Pressemitteilung das Ende ‚einer auf Regulierung setzenden Miet-, Stadtentwicklungs – und Baupolitik‘” gefordert habe und kommentiert zutreffend: „Das hat mit einer verantwortungsvollen Genossenschaftsposition nichts zu tunund verlangt Widerspruch.“ [7].

Elisabeth Voß

[1] www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/nach-dem-mietendeckel/
[2] www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2019/me-single/article/gegen-die-interessen-der-mitglieder/
[3] www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/genossenschaften-klagen/
[4] www.genossenschafter-innen.de/2021/04/18/erlaesst-auch-ihre-genossenschaft-die-mietendeckel-nachzahlungen/
[5] www.wbv-neukoelln.de/aktuelles-details/mietendeckel-gekippt-was-kommt-jetzt.html
[6] www.bwv-berlin.de/news-details/gesetz-zur-neuregelung-gesetzlicher-vorschriften-zur-mietenbegrenzung-mietenwog-bln-f%C3%BCr-nichtig-erkl%C3%A4rt.html
[7] https://www.genossenschafter-innen.de/2021/04/19/was-das-mietendeckel-urteil-fuer-genossenschaftlerinnen-heisst/#more-4370


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