„Ob Nuriye, ob Kalle – wir bleiben alle!“
Fotoausstellung des Umbruch Bildarchivs in Zusammenarbeit mit dem Bündnis gegen Zwangsräumungen, der Nachbarschaftsinitiative „Café Reiche“ und dem FHXB Museum

Ein vorhandener (rückkanalfähiger) Breitbandkabelanschluss ist nicht wohnwert-erhöhend zu berücksichtigen, wenn ohne gesonderten Vertrag mit einem Dritten lediglich Fernsehempfang möglich ist. Dafür genügt ein einfacher Kabelanschluss. Allein das Vorhandensein der Technik ist seit dem Mietspiegel 2011 nicht mehr ausreichend. Die Oldenburger Straße in 10551 Berlin ist keine „bevorzugte Citylage“ und angesichts des vorhandenen Kopfsteinpflasters auch keine „Lage an einer besonders ruhigen Straße“. Nicht jede verkehrsberuhigte Straße ist eine besonders ruhige Straße, Lärm verursacht nicht nur der Straßenverkehr.