Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Zahlung als Anerkennung (Betriebskosten)

Ich habe den Nachzahlungsbetrag aus der Betriebskostenabrechnung bezahlt (das Guthaben angenommen) - habe ich die Abrechnung dadurch anerkannt?

Die Abrechnung wird durch die Zahlung des Nachzahlungsbetrags oder durch die Annahme des Guthabens nicht anerkannt. Dies hat der BGH klargestellt (Urt. v. 12.01.2011, AZ: VIII ZR 269/09). Die einjährige Einwendungsfrist der Mieter/innen (§ 556 Abs. 3 BGB) wird nicht dadurch verkürzt oder ausgehebelt, dass Mieter/innen den Nachzahlungsbetrag vorbehaltlos zahlen oder das Abrechnungsguthaben annehmen. Folglich können Mieter/innen stets innerhalb der Einwendungsfrist alle Einwendungen gegen die Abrechnung vorbringen.

In diesem Zusammenhang ist auch Folgendes zu erwähnen: Es kommt vor, dass im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung selbst steht, dass die Abrechnung automatisch wirksam wird, wenn die Mieter/innen innerhalb einer bestimmten Frist keinen Widerspruch gegen die Abrechnung erheben. Dies ist ein unzulässiger Einwendungsverzicht und damit unwirksam (§ 308 Nr.5 BGB).

Im Zweifel lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen beraten!


Teaserspalte

Liegen Ihre Kosten im Durchschnitt oder sollten Sie gegen die Abrechnung vorgehen?
-> Überprüfen

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung.

Was ist wichtig, wenn neue Hauseigentümer vor der Tür stehen?

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Pressesprecher:
Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"