Wohnfläche
Das Mietrecht für preisfreien Wohnraum ist im BGB geregelt. Doch eine Definition von Wohnung oder Wohnfläche werden Mieter/innen dort vergeblich suchen, denn das BGB behandelt immer nur die „Mietsache“ oder den „Wohnraum“. Viele Mieter/innen sind unsicher, was sich genau hinter diesen Begriffen verbirgt, ob bestimmte Räume überhaupt zu ihrer Wohnung zählen und wie die Wohnfläche berechnet wird.
Bei der Wohnflächenberechnung können verschiedene Methoden angewendet werden. Die Ausnahme bildet der geförderte Wohnbau, hier muss nach der Wohnflächenverordnung gemessen werden.
Folgende Methoden der Berechnung gibt es:
- die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (WoFIV)
- Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm 277
- Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV)
Die seit 1. Januar 2004 geltende Wohnflächenverordnung wird seit Inkrafttreten in der Praxis am häufigsten angewendet.
In unserer Infoschrift „Wohnfläche“, die Sie auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken können, wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen geben, die mit der Wohnung und der Wohnfläche zusammenhängen. Auch werden Sie mithilfe dieser Infoschrift Ihre Wohnfläche überprüfen können.