Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Wassermengenregler

Müssen Mieter/innen die Wartung von Wassermengenreglern bezahlen?

Diese Geräte werden an den Armaturen des Waschbeckens und der Dusche angeschraubt. Man sagt ihnen nach, das sie zu einer erheblichehn Einsparung des Wasserverbrauchs beitragen. Die Kosten für das Warten von Wassermengenreglern können auf die Mieter/innen umgelegt werden. Durch die eingesparten Wasserkosten sollten die Wartungskosten aber mehr als ausgeglichen werden.


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Infoschrift

Untermiete

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Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
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Tel.: 030 - 216 80 01

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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"