Wartung
Als Wartung bezeichnet man eine Tätigkeit, die den Verschleiß hinauszögert, oder anders gesagt, Schäden vorbeugt. Sie wird meist in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Beispiele: Funktionserhaltendes Reinigen; Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen; Schmieren; Nachstellen; Austausch von Verschleißteilen; etc. Wartungskosten tragen regelmäßig die Mieter/innen.
Von der Wartung abzugrenzen ist die Reparatur. Reparaturkosten belasten grundsätzlich den Vermieter - Ausnahme: Es wurde etwas anderes im Rahmen der sogenannten Kleinreparaturklausel vereinbart.