Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Rückforderung überzahlter Miete bei abweichender Wohnfläche

Stellt der Mieter fest, dass die Wohnfläche seiner Wohnung tatsächlich mehr als 10% geringer ist als im Mietvertrag angegeben, kann er die Miete anteilig für die letzten 10 Jahre zurückfordern.

In einem Mietvertrag aus dem Jahr 1999 war die Wohnungsgröße mit „ca. 53,75 qm“ angegeben. Anlässlich einer Mieterhöhung im Jahr 2014 ließ der Mieter seine Wohnung vermessen und stellte fest, dass die tatsächliche Fläche nur 45,66 qm beträgt. Mit Schreiben vom 14. Mai 2014 forderte er den Vermieter zur Rückzahlung überzahlter Miete in Höhe von 11.219,57 Euro auf. Da der Vermieter nicht zahlte, reichte der Mieter im September 2014 Klage ein. Ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte die Abweichung der Wohnungsgröße um mehr als 10%. Der Vermieter erhob die Einrede der Verjährung. Da alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung länger als 10 Jahre zurückliegenden Ansprüche verjährt waren (hier also alle Rückzahlungsansprüche des Mieters bis einschließlich 31. August 2004), verurteilte das Gericht den Vermieter „nur“ zur Zahlung von 7.353,95 Euro.

Anmerkung: Da in diesem Fall die Wohnflächen-Abweichung über 10% betrug, stand dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch zu. In jedem Fall sollten Mieter/innen, die eine Abweichung von mehr als 10% feststellen, immer zeitnah ihre Ansprüche geltend machen, um eine Verjährung derselben zu vermeiden. In jedem derartigen Fall sollten Sie den Mietvertrag in einer Beratungsstelle prüfen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Inzwischen gibt es Klauseln in Mietverträgen, welche auch bei Abweichung der angegebenen von der tatsächlichen Fläche um mehr als 10% Rückforderungsansprüche ausschließen.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Aktualisiert: Ihre Wohnung wird in Eigentum umgewandelt? Lesen Sie, was Sie beachten sollten.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"