Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Kündigung durch Mieter/innen

Was müssen Mieter/innen beim Verfassen eines Kündigungsschreibens beachten?

  1. Kündigen Sie stets schriftlich! Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
  2. Adressieren Sie an alle Vermieter! Schauen Sie im Zweifel im Mietvertrag nach, wer Vermieter ist.
  3. Lassen Sie die Kündigung von allen Mietern/Mieterinnen unterschreiben! Überprüfen Sie im Mietvertrag, wer Mieter/in ist.
  4. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben! Eine Kündigung per Fax oder Email ist unwirksam!
  5. Oder werfen Sie die Kündigung persönlich unter Zeugen in den Briefkasten Ihres Vermieters! Beachten Sie: Zeuge kann jeder sein, außer den betroffenen Mieter/innen!
  6. Schicken Sie jeder einzelnen Person auf Vermieterseite eine Ausfertigung der Kündigung zu!

Wie Sie eine Kündigung formulieren, entnehmen Sie bitte unserem Musterbrief „Kündigungsschreiben”. Bei Zweifeln empfehlen wir dringend den Besuch einer unserer Beratungsstellen.


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Milieuschutz un-wirksam?

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Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"