Wieso sollten Mieter/innen im Zusammenhang mit der Mietkaution auch die Kapitalertragssteuer im Auge behalten?
Verpfändetes Sparkonto
Ein verpfändetes Sparkonto ist für Mieter/innen die sicherste Anlagemöglichkeit für eine Mietsicherheit. Mieter/innen sollten den Vermieter fragen, ob die Kaution auf diesem Weg geleistet werden kann. Bei dieser Variante richten Mieter/innen ein gesondertes Sparkonto ein, auf das der Kautionsbetrag eingezahlt wird. Das Konto wird an den Vermieter verpfändet. Dies hat den Vorteil, dass die Mieter/innen der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen können und für die anfallenden Zinsen keine (oder weniger) Kapitalertragsteuer bezahlen müssen. Die Mieter/innen erteilen einen Freistellungsauftrag oder erhalten selbst die Mitteilung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer.
Barkaution
Haben die Mieter/innen eine Barkaution geleistet, die der Vermieter pflichtgemäß angelegt hat, erhält der Vermieter die Mitteilung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer. Die Mieter/innen müssen dann den Vermieter auffordern, ihnen diese Bescheinigung auszuhändigen, damit die Zinsabschlagsteuer bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Der Vorteil dieser umständlichen Verfahrensweise ist, dass die Mieter/innen so einmal jährlich Gewissheit erlangen können, dass die Kaution auch ordnungsgemäß angelegt ist. Nachteile ergeben sich für die Mieter/innen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben, denn sie erhalten eine um die Zinsabschlagsteuer verringerte Kaution zurück.
Möckernstraße 92 10963 Berlin Tel.: 030 - 216 80 01
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montag, Dienstag, Donnerstag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr Mittwoch: 10 bis 13 Uhr Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr