Grundsteuernachzahlung
Wird die Grundsteuer, die der Vermieter zu zahlen hat, vom Finanzamt für zurückliegende Zeiträume, über die bereits Betriebskostenabrechnungen vorliegen, neu festgesetzt, ist der Vermieter berechtigt, diese Mehrkosten geltend zu machen (s. auch Abflussprinzip). Dies gilt jedoch nur, wenn er dies binnen einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis von der Belastung tut.