Eheleute
Steht nur ein Ehepartner im Mietvertrag und unterschreibt auch nur er, so wird auch nur er/sie Mieter/in dieser Wohnung. Der Ehepartner, der/die nicht unterzeichnet hat, darf aber miteinziehen und muss den Mietvertrag auch nicht im Nachhinein unterzeichnen. Die Aufnahme des Ehegatten kann der Vermieter nur im Ausnahmefall verhindern.
Kommt es zu einer Scheidung, so muss entschieden werden, wer in der Wohnung bleiben wird. Auch der Ehegatte, der/die den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, kann das Mietverhältnis weiterführen.
Schlüsselbegriffe: Ehepartner,Eheleute,Mietvertrag