Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Dachrinnenreinigung

Sind Dachrinnenreinigungskosten auf alle Mieter/innen umlegbar?

Die Kosten, die durch die Dachrinnenreinigung entstehen, gelten als „sonstige Betriebskosten“. Deshalb gilt wie bei allen „sonstigen Betriebskosten“: Die Kosten sind nur umlegbar, wenn dies im jeweiligen Mietvertrag vereinbart worden ist. Dann müssen unter den „sonstige Betriebskosten“ im Mietvertrag die Dachrinnenreinigungskosten vermerkt sein. Solange im Mietvertrag nur „sonstige Betriebskosten“ steht oder die Dachrinnenreinigungskosten nicht in der Liste der „sonstigen Betriebskosten“ enthalten sind, müssen die Mieter/innen sich an diesen Kosten nicht beteiligen.


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Veranstaltungsreihe

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Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Pressesprecher:
Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"