Bruttokaltmiete
Unter einer Bruttokaltmiete versteht man die Kaltmiete/Nettomiete zuzüglich der "kalten" Betriebskosten im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sind Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser, Untermietzuschläge oder Teilgewerbezuschläge sowie andere (besonderen Leistungen geschuldete) Zuschläge zur Miete. Die Bruttokaltmiete wird auch Teilinklusivmiete genannt.
Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, wird über die kalten Betriebskosten nicht gesondert abgerechnet; der Vermieter darf keine Betriebskostenabrechnung erstellen, über die Heiz- und Warmwasserkosten muss er jedoch abrechnen (vergleichen Sie auch Bruttowarmmiete).