Betriebskostenabrechnung überprüfen
Bevor Mieter/innen die sich aus der Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung ergebende Nachzahlung leisten oder ein Guthaben annehmen, sollten sie die Abrechnung genau überprüfen (lassen)! In Betriebs- und Heizkostenabrechnungen verstecken sich oft Fehler und der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.
Grundsätzlich haben Mieter/innen den Nachforderungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Abrechnung zu begleichen (§ 286 Abs. 3 BGB) - daraus ergeben sich rund 4 Wochen Überprüfungsfrist. Diese Frist ist auch sehr wichtig und auf jeden Fall für eine Überprüfung der Abrechnung zu nutzen, da Mieter/innen zur Zahlung des Nachzahlungsbetrags nur verpflichtet sind, wenn
- die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich richtig,
- von der Darstellung her für den Mieter nachvollziehbar ist und
- der Nachforderungsanspruch des Vermieters besteht.
Vermeiden sollte man es, zuerst den Nachzahlungsbetrag zu zahlen und dann die Abrechnung zu überprüfen/ überprüfen zu lassen. Unserer Erfahrung nach gestaltet es sich nach der Zahlung recht schwer, vom Vermieter bzw. der Verwaltung Antworten oder gar eine Korrektur zu verlangen.
Nicht verwechseln: Nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB gilt für Mieter/innen zwar eine Zwölfmonatsfrist. Diese gilt jedoch nur für das Geltendmachen von Einwänden gegen die Abrechnung und hat keinen direkten Einfluss auf die Verpflichtung zur Leistung des Nachzahlungsbetrags. Mieter/innen haben also nicht 12 Monate Zeit, die Nachzahlung zu leisten.