Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Wohnungsvermittlung: Rückzahlung der Provision

Fordern Sie Ihre - trotz fehlender Verpflichtung gezahlte - Provision zurück:

                                                                                                        Berlin, den (Datum)

Provision für die Vermittlung einer Wohnung

 

Sehr geehrte Frau (Name),

wir haben am (Datum) einen Vertrag über die Vermittlung der Wohnung (Adresse & Lage im Haus) abgeschlossen. Dabei haben wir vereinbart, dass ich bei erfolgreicher Vermittlung insgesamt (Anzahl) Monatsmieten – zuzüglich Umsatzsteuer – an Sie entrichte. Folglich habe ich am (Datum) einen Betrag in Höhe von (Betrag) Euro zur Anweisung gebracht.

Zwischenzeitlich habe ich jedoch erfahren, dass Makler nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermRG keine Provision verlangen dürfen, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich an der Gesellschaft, die Eigentümerin der betroffenen Wohnung ist, beteiligt sind. Genau dies ist hier aber der Fall: (konkrete rechtliche oder wirtschaftliche Beteiligung). Sie waren damit nicht berechtigt, eine Provision von mir zu verlangen.

Demnach habe ich gegen Sie einen Rückforderungsanspruch in Höhe der von mir gezahlten Provision samt Umsatzsteuer. Diesen Betrag möchten Sie bitte auf mein Konto (Kontoverbindung) überweisen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum (Datum).

Nach erfolglosem Fristablauf werde ich meinen Anspruch gegen Sie gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen.

 

  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!

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