BGH-Urteile zu Mieterhöhungen wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Viele in Altmietverträgen verwendete Schönheitsreparaturklauseln wurden in den letzten Jahren gerichtlich für unwirksam erklärt. Bei nicht preisgebundenen Mietwohnungen dürfen Vermieter deswegen keinen Mietaufschlag verlangen, während dies im geförderten Wohnungbau möglich ist.
