Der Vermieter eines Hauses in Kreuzberg, welches in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung liegt, kündigte im Mai 2015 den Mietern zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an. Unter anderem sollten die hofseitige Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen, die vorhandenen Fenster ausgetauscht und Balkone angebaut werden. Eine Mieterin verweigerte die Duldung der Maßnahmen.
