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  • Mitglieder, die vor dem 1. Oktober 2016 eingetreten sind, müssen schriftlich unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer (s. Adressfeld auf der Rückseite des Ihnen zugesandten MieterEchos) kündigen. Die Kündigungserklärung muss 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle eingehen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam.
  • Für Mitglieder, die am/nach dem 01. Oktober 2016 eingetreten sind, gilt das oben Gesagte, allerdings können sie per Email kündigen.

Für alle Mitglieder gilt eine Mindestmitgliedschaft von einem vollen Kalenderjahr.


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