Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskosten

Überprüfungszeitraum


Um Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben, haben Sie - ab dem Tag, an dem Sie die Abrechung erhalten haben - 12 Monate lang Zeit (§ 556 Abs. 3 Sätze 5, 6 BGB).  Allerdings empfehlen wir dringend, die Abrechnung innerhalb von 30 Tagen zu überprüfen. Aus folgendem Grund:

Mieter/innen müssen im Allgemeinen einen Nachforderungsbetrag aus ihrer Abrechnung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt begleichen (§ 286 Abs. 3 BGB). Allerdings nur, wenn

  1. die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich richtig,
  2. von der Darstellung her für die Mieter/innen nachvollziehbar ist und
  3. der Nachforderungsanspruch des Vermieters auch tatsächlich besteht.

Folglich sollten Sie genau diese Punkte vor Ablauf der 30 Tage klären.

Am einfachsten geht dies in einer unserer Beratungsstellen, denn dort überprüfen unsere auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwälte Ihre Abrechung für Sie!


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Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Pressesprecher:
Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"