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Verein

Rechtsschutz


Die Berliner MieterGemeinschaft hat für ihre Mitglieder mit der ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen eine Prozesskostenversicherung für mietrechtliche Streitigkeiten abgeschlossen.

Die versicherungsrechtlichen Informationen zum Rechtsschutz-Gruppenvertrag finden Sie als PDF unter: www.bmgev.de/allrecht

Im Rechtsschutzfall werden Ihre Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen an die ALLRecht Rechtsschutzversicherungen weitergegeben. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bmgev.de/datenschutz

Versichert werden alle Mitglieder, sofern sie nicht anderweitigen Mietrechtsschutz nachweisen. Bitte lesen Sie sich diese Informationen noch einmal durch, bevor Sie Rechtsschutz beantragen. Denken Sie bitte auch daran, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn Sie mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand sind.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus unserem Versicherungsvertrag und aus den "Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen" (ARB 2000), die für alle Versicherungen gelten. Den Vertrag und die ARB 2000 können Sie in unserer Geschäftsstelle einsehen.

Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:

  • Versichert sind die angemeldeten Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mieter einer Wohnung. Kein Versicherungsschutz besteht für gewerbliche Mietverhältnisse. Für Zweitwohnungen in Berlin besteht Versicherungsschutz, sofern eine zweite Versicherungsprämie gezahlt wird. Ehegatten und ständige Lebensgefährten des Mitgliedes als Mitmieter der Wohnung, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht, sind mitversichert. Andere Mitmieter von Mitgliedern (z.B. bei WGs) sind mitversichert, soweit nicht zusätzliche Kosten durch sie entstehen (Erhöhungsgebühr, § 7 RVG).

  • Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen mit sämtlichen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Nicht versichert ist die vorgerichtliche Tätigkeit eines Anwalts; hierfür gibt es unsere Beratungsstellen, in denen Sie von Rechtsanwälten kostenlos beraten werden.

  • Die Versicherung umfasst gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter. Kein Rechtsschutz besteht gegen Untermieter, Behörden, Makler und in genossenschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

  • Für jeden Versicherungsfall werden Rechtsschutzleistungen bis zu 105.000 Euro übernommen. Eine Kostenselbstbeteiligung des Mitglieds gibt es bei uns nicht.

  • Abweichend von anderen Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit von nur einem Monat ab Eingang der ersten Zahlung. Rechtsschutz gibt es für alle Schadensfälle, die nach Ablauf dieser Frist entstanden sind. Als Eintritt des Schadensfalls gilt das Ereignis, das als Ursache des Rechtsstreits anzusehen ist. Dafür einige Beispiele: Mieterhöhung: Hier ist in der Regel das Datum der Mieterhöhungserklärung bzw. deren beweisbares Zugangsdatum der Ursprung für einen Streit um die Zulässigkeit bzw. Fälligkeit der Mieterhöhung; Mängel: Das Entstehen des Mangels stellt die Ursache für einen Rechtsstreit um Mängelbeseitigung und Mietminderung dar; Modernisierung: Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen ist in der Regel Ursprung des Rechtsstreits; Mietvertragsklauseln: Das Datum des Mietvertragsabschlusses gilt als Ursprung des Rechtsstreits.

  • Zunächst sollten Sie wegen der Streitigkeit in einer unserer Beratungsstellen gewesen sein. Hier kann beurteilt werden, ob ein Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Für Fälle, die keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben, gibt es nach den ARB keinen Rechtsschutz.
  • Anschließend beauftragen Sie selbst einen Rechtsanwalt. Sie haben freie Anwaltswahl. Wir empfehlen aber dringend, im Mietrecht erfahrene Anwälte zu nehmen und sind bei der Auswahl gern behilflich.
  • Den Rechtsschutzantrag bei uns stellt am besten Ihr Anwalt. Er soll dabei Ihre Mitgliedsnummer angeben und eine Kopie der Klageschrift, ggf. Klageerwiderung oder eines anderen Schriftstücks mitschicken, aus dem die Versicherung den Sachverhalt und den Schadenszeitpunkt ersehen kann.
  • Wir leiten den Antrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung weiter, von der Ihr Anwalt dann direkt Bescheid erhält.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!


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