Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Wir wollen die besonderen Qualitäten des Wohnens in Berlin erhalten und die sozialen Nachbarchaften stärken. Die wachsende Metropole Berlin bedarf in der nächsten Legislaturperiode verstärkt privater und öffentlicher Neubauvorhaben. Ziel ist deshalb, dass in der Legislaturperiode 30.000 neue Wohnungen (durchschnittlich 6.000 pro Jahr) errichtet werden.

Aufgrund der wohnungspolitischen Entwicklung wird ein „Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen)“ mit Beteiligung der Wohnungswirtschaft, Eigentümerverbände, städtischen Wohnungsgesellschaften und Vertreterinnen und Vertretern der Mieterschaft erarbeitet. Darin werden die wohnungspolitischen Ziele und deren Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre definiert.

Berlin ist und bleibt eine Mieterstadt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wollen wir auch in der Innenstadt mehr Wohnraum schaffen. Denn ein ausreichendes Angebot wirkt dem mietpreistreibenden Faktor der Verknappung entgegen.
Die fast überall in der Stadt vorhandenen Leerstandspotenziale sind zu identifizieren und wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Um die bestehende Anzahl der längerfristig leer stehenden Wohnungen zu reduzieren, sind u. a. Konzepte zur Marktertüchtigung zu prüfen (z. B. Erdgeschosswohnungen).

Die Inventarisierung von Baulücken und Bauflächenpotenzialen wird aktualisiert.
Im Sinne des Erhalts und der Entwicklung einer „durchmischten Stadt“ werden wir bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ggf. Mindestanteile für Wohnnutzungen festlegen. Für die Vergabe landeseigener Grundstücke werden wir in dafür geeigneten Fällen Nutzungsbindungen für Wohnen vorsehen.
Eine besondere Rolle für die Versorgung breiterer Schichten mit Wohnraum nehmen in Berlin neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften traditionell auch die vielen Wohnungsbaugenossenschaften ein. Diese erfüllen wie die landeseigenen Gesellschaften eine dämpfende Funktion in Bezug auf die Mietenentwicklung in der Stadt.

Anlässlich des internationalen Jahres der Genossenschaften soll 2012 als Pilotprojekt ein Wettbewerb für genossenschaftliche Neubauvorhaben ausgelobt werden. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu sichern. Gefördert werden soll die Erstellung von kleineren Wohneinheiten mit einem bis zwei Zimmern.
Um einen gerechten Interessenausgleich zu bewahren, hält die Koalition an der bestehenden siebenjährigen Kündigungssperrfrist für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung für mehrere Stadtgebiete in Berlin fest. Wir werden die Wirkungen der Kündigungsschutzverordnung laufend weiter beobachten und – sofern erforderlich – räumliche und zeitliche Anpassungen vornehmen.
Angesichts zum Teil sinkender Realeinkommen gerade bei älteren Bevölkerungsschichten bedarf es besonderer Unterstützungsleistungen für das Wohnen im Alter. Gemeinschaftliche Wohnformen gewinnen dabei zunehmend an Attraktivität. Die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter ist genauso notwendig wie die Vernetzung siedlungsbezogener Angebote und Einrichtungen und eine mobilitätsgerechte Stadtentwicklung. Die Unterstützung baulicher Maßnahmen für generationsübergreifendes Wohnen und die Erreichung einer Barrierereduzierung durch entsprechende Kreditprogramme ist fortzusetzen.
Ähnliche Programme für ein Wohnen in der Gemeinschaft sollten auch für junge Familien und Alleinerziehende, insbesondere bei den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, in den Vordergrund gerückt werden. Die Beratungsangebote zum generationsübergreifenden Wohnen sollen weitergeführt und weitere Modellprojekte initiiert werden.
Für die Unterstützung des Wohnungsneubaus, der energetischen Sanierung und der Ertüchtigung der Bestände unter demografischen Aspekten wird mit der Investitionsbank Berlin ein das KfW-Programm ergänzendes Portfolio an Finanzierungsinstrumenten aufgelegt bzw. bestehende Instrumente werden überprüft und ggf. erweitert. Dies beinhaltet auch die Prüfung von innovativen Wohnungsbau-Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. einem treuhänderisch verwalteten Bürgerbaufonds. Dieser Bürgerbaufonds könnte sich mit gering verzinslichen Einlagen, die direkt von Bürgerinnen und Bürgern eingezahlt werden, als Kapitalgeber oder auch als Miteigentümer an Neubauprojekten mit sozial verträglichen Mieten beteiligen.
Um einen stärkeren Beitrag zur Versorgung mit studentischem Wohnraum leisten zu können, strebt die Koalition an, den Anteil an studentischen Wohnheimplätzen zu erhöhen, zum Beispiel in Kooperation mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.

Steigerung der Wohnungsneubauzahlen jährlich angemessen zu beteiligen. Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag dieser Unternehmen und lehnt eine Privatisierung ihres Wohnungsbestandes ab. Wir wollen, dass die Bedeutung und sozialen Leistungen dieser Unternehmen (Sozialrendite) stärker im öffentlichen Raum erkennbar und für die Menschen erlebbar werden.
Um die Einwirkungsmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen, werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten ihre Wohnungsbestände schrittweise auf insgesamt ca. 300.000 Wohnungen erhöhen.
Wir werden darauf achten, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihre
preisdämpfende und sozial integrierende Funktion sowohl im Sinne einer sozial verträgliche Entwicklung von Bestandsmieten als auch bei der Neuvermietung konsequent wahrnehmen und laufend an eventuelle Veränderungen der Bewohnerschaft und der Nachfrage von Wohnungssuchenden in den einzelnen Wohnanlagen und Wohnquartieren anpassen. Dabei ist die Organisation der Gesellschaften regelmäßig auf Effizienzsteigerung zu prüfen.
Mögliche Mieterhöhungen im Bestand sollen sich an der realen Erhöhung der Lebenshaltungskosten ausrichten. Dabei orientieren sich die Gesellschaften an einer Obergrenze von 15 Prozent in vier Jahren. Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sich die Umlage der Modernisierungskosten an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mieterstruktur ausrichten.
Soweit energetische Modernisierungen durchgeführt werden, dienen die zu erwartenden
Betriebskostensenkungen als Orientierungsmaßstab zur Erhöhung der Nettokaltmiete. Diese Maßgabe soll auch bei Neuvermietungen nach einer Modernisierungsmaßnahme gelten.
Energetische Modernisierungen sollen Vorrang vor anderen Modernisierungen haben.
Bei Neuvermietungen soll ein für das jeweilige Quartier bzw. den jeweiligen Wohnblock
verträglicher Anteil der frei werdenden Wohnungen vorrangig an Personengruppen vermietet werden, die aufgrund ihrer Einkommens- oder Haushaltssituation weniger Alternativen bei der Auswahl von Wohnungsangeboten haben. Die Höhe der jeweiligen Neuvermietungsmiete soll sich dabei jeweils an der Tragbarkeit der Mietbelastung ausrichten. Die übrigen freien Wohnungen sollen an Wohnungssuchende vermietet werden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Lage und bereit sind, auch höhere Neuvermietungsmieten zu zahlen.
Die für die Neuvermietung genannten Kriterien der Belegung und Mietenbindung sollen auch bei der Erstvermietung von Neubauten zur Anwendung kommen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen die landeseigenen Gesellschaften dazu beitragen, dass in größeren Wohnanlagen Angebote für gemeinschaftliche Wohnformen, Vernetzung von niedrigschwelligen Dienstleistungen und der Austausch zwischen den Generationen befördert werden.

Berlin braucht zusätzlichen Wohnungsbau, insbesondere um das Angebot an günstigen
Mietwohnungen zu vergrößern. Zur Förderung des Neubaus von Wohnungen wird der Senat auch das Instrument der kostenlosen oder ermäßigten Grundstücksvergabe nutzen. Der Senat wird verschiedene Maßnahmen kombinieren, um Anreize zu setzen. Dabei werden wir jedoch Belastungen für den Haushalt vermeiden. Die so entstehenden zusätzlichen Wohnungen sollen dauerhaft günstig vermietet werden und entsprechende Sicherungen Bestandteile des Programms sein.
Zur Erreichung der Ziele in der Wohn- und Mietenpolitik setzt die Koalition auf die Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen. Künftig soll die Miete innerhalb von 4 Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen dürfen. Derzeit sind es bis zu 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren. Die Koalition setzt zudem auf die Absenkung der Modernisierungsumlage. Der Vermieter soll nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete nur noch um 9 statt um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen können.

Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels hat sich in Berlin bewährt. Die Methodik, einschließlich der statistischen Basis, soll weiter entwickelt werden. Die Transparenz hinsichtlich der verwendeten Daten soll erhöht werden.

Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt müssen einer qualifizierten statistischen Evaluierung unterliegen. Auf Basis fundierter Daten wird überprüft, inwiefern Fehlentwicklungen, wie z. B. durch Ferienwohnungsnutzungen, gegeben sind und welche Maßnahmen, z. B. durch eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf landesgesetzlicher Grundlage, abzuleiten sind.

Milieuschutz und Erhaltungssatzungen müssen modernisiert und praxisgerecht weiterentwickelt werden, um die zum Erhalt der sozialen Mischung, Betriebskostenmanagement oder Klimaschutz notwendigen Investitionen zu ermöglichen, ohne die gewachsene Bevölkerungsstruktur grundlegend zu verändern. Hierbei ist die Möglichkeit u. a. von Umwandlungsverboten zu prüfen.

Die Koalition setzt sich zum Ziel, eine inhaltlich und durch konkrete Maßnahmen und Projekte getragene nachhaltige Planungs- und Baupolitik zu betreiben. Diese orientiert sich an den Grundlagen der Agenda 21 und den Prinzipien der Nachhaltigkeit mit Schwerpunkten auf den Themen nachhaltiges Bauwesen, sparsamer Umgang mit Wasser- und Flächenressourcen, Luftqualität sowie Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Diese Ziele werden durch messbare Indikatoren belegt.

Wir wollen die Berliner Bauordnung konsequent vereinfachen mit dem Ziel, verantwortliche Mindestanforderungen zu definieren und kostentreibende Aspekte zu beseitigen. Im Zuge der Novellierung der Bauordnung soll in Anlehnung an die Musterbauordnung für Metropolen die Anhebung der Hochhausgrenze geprüft werden; die Berliner Traufhöhe als übliche Bauhöhe bleibt davon unberührt.
Um Baugenehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen, müssen entsprechende Genehmigungsverfahren auf Landes- und Bezirksebene kritisch überprüft und ggf. modifiziert werden."

 

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