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Umlagefähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst

Bundesgerichtshof

Karlsruhe

Urteil

Az. VIII ZR 78/04

Entscheidungsdatum

04.04.2005

Leitsätze

Ob die Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst in Wohngebäuden als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Volltext der Entscheidung

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst verneint, weil er die Einführung eines solchen Dienstes aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort für nicht geboten hielt. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin angeführt, dass aufgrund der Größe des Wohnhauses mit 239 Einheiten sowie dem gesteigerten Bedürfnis der vorwiegend älteren Mieter nach erhöhter Sicherheit ein sogenannter Concierge-Dienst erforderlich sei. Das Landgericht Berlin hatte den Vortrag der Vermieterin zu einer entsprechenden Gefährdungslage und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Concierge-Dienstes für nicht ausreichend erachtet. Diese Würdigung des Landgerichts war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei.

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 323