Rückzahlung der Kaution und Nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel
Bundesgerichtshof
Karlsruhe
Urteil
Az. VIII ZR 219/06
Entscheidungsdatum
03.04.2007
Leitsätze
Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03).
Volltext der Entscheidung
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 322