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Qualifizierter Mietspiegel und Anwendung der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung (1)

Landgericht

Berlin

Urteil

Az. 65 S 17/03

Entscheidungsdatum

02.06.2003

Leitsätze

Die 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat in einem Rechtsstreit über die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt, dass die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 gemäß § 287 ZPO auch dann vom Gericht zur Spanneneinordnung herangezogen werden könne, wenn sie nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels sei. Die zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens sei daher in der Regel entbehrlich.

Volltext der Entscheidung

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 311