Provision und Wohnungsvermittlung per Datenbank
Amtsgericht
Mitte
Urteil
Az. 18 C 136/03 -
Entscheidungsdatum
15.07.2003
Leitsätze
Die Vereinbarung der Zahlung einer Pauschale für den Zugang zu einer EDV-Datenbank für Miet- und Immobilienanzeigen verstößt gegen § 2 Abs. 1 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz. Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.
Volltext der Entscheidung
Anmerkung:
Siehe hierzu auch den Beitrag "Keine Traumwohnung zu Schnäppchenpreisen" in MieterEcho Nr. 300, Seite 23.