Zum Hauptinhalt springen
Mietenmonster LogoBerliner MieterGemeinschaft Schriftzug

Provision und Wohnungsvermittlung per Datenbank

Amtsgericht

Mitte

Urteil

Az. 18 C 136/03 -

Entscheidungsdatum

15.07.2003

Leitsätze

Die Vereinbarung der Zahlung einer Pauschale für den Zugang zu einer EDV-Datenbank für Miet- und Immobilienanzeigen verstößt gegen § 2 Abs. 1 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz. Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.

Volltext der Entscheidung

Anmerkung:
Siehe hierzu auch den Beitrag "Keine Traumwohnung zu Schnäppchenpreisen" in MieterEcho Nr. 300, Seite 23.