Mieterhöhung und Orientierungshilfe
Amtsgericht
Neukölln
Urteil
Az. 14 C 678/24
Entscheidungsdatum
06.05.2025
Leitsätze
Finden auf einer Wiese vor einem Haus regelmäßig abends Partys statt und wird sie tagsüber für Picknicks genutzt, und gibt es zudem in der Nähe drei Sportstätten mit abendlichem Trainingsbetrieb und Wettkämpfen am Wochenende, liegt die Wohnung nicht in einer „besonders ruhigen Lage“.
Volltext der Entscheidung
Die Vermieterin einer Wohnung in Neukölln verlangte von ihrem Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete um 50 Euro ab 1. September 2024, welche dieser verweigerte. Entscheidend war in diesem Streit die Bewertung der Merkmalgruppe „Wohnumfeld“. Die Vermieterin ging auf Grund der nach ihrer Auffassung vorliegenden „besonders ruhigen Lage“ von einer positiven Merkmalgruppe aus. Der Mieter teilte daraufhin mit, dass die vor dem Haus befindliche Wiese seit geraumer Zeit als Picknickwiese und abends als Partyzone genutzt werde. Außerdem befänden sich in der Nähe des Hauses drei Sportstätten mit umfangreichem Trainingsbetrieb in den werktäglichen Abendstunden und Wettkampfbetrieb an den Wochenenden. Da die Vermieterin diesen Angaben nicht entgegentrat, war das Amtsgericht überzeugt, dass von einer „besonders ruhigen Lage“ nicht ausgegangen werden könne. Die Klage der Vermieterin wurde abgewiesen.