Mieterhöhung und LAMOD-Programm
Oberlandesgericht
Berlin
Beschluss
Az. 8 RE-Miet 4/01
Entscheidungsdatum
16.01.2002
Leitsätze
1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.
Volltext der Entscheidung
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 291