Keine Umlagefähigkeit von Wachschutzkosten unter der Betriebskostenposition "Pförtner"
Amtsgericht
Charlottenburg
Urteil
Az. 224 C 276/06
Entscheidungsdatum
29.01.2007
Leitsätze
Durch die mietvertragliche Betriebskostenvereinbarung der Position "Pförtner" wird keine Vereinbarung über die Umlagefähigkeit von Wachschutzkosten getroffen.
Volltext der Entscheidung
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 323