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Keine Umlagefähigkeit von Wachschutzkosten unter der Betriebskostenposition "Pförtner"

Amtsgericht

Charlottenburg

Urteil

Az. 224 C 276/06

Entscheidungsdatum

29.01.2007

Leitsätze

Durch die mietvertragliche Betriebskostenvereinbarung der Position "Pförtner" wird keine Vereinbarung über die Umlagefähigkeit von Wachschutzkosten getroffen.

Volltext der Entscheidung

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 323