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Geräumiger Balkon und unzureichende Elektroinstallation

Amtsgericht

Neukölln

Urteil

Az. 9 C 34/06

Entscheidungsdatum

03.04.2007

Leitsätze

Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 m ist nicht "groß und geräumig" im Sinne der Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels. Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist erfüllt, wenn im Badezimmer keine Steckdosen vorhanden sind.

Volltext der Entscheidung

Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326