Mietrecht
Urteile
Unzureichende Elektroinstallation, Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad, villenartiges Mehrfamilienhaus
Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist auch dann erfüllt, wenn in jedem Zimmer lediglich eine Steckdose vorhanden ist.
Das wohnwertmindernde Merkmal "Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad" ist erfüllt, wenn eine Zentralheizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander durch sämtliche Heizkörper der Wohnräume fließt. Eine solche Heizungsanlage sei bekanntermaßen uneffektiv und habe einen ungünstigen Wirkungsgrad.
Das wohnwerterhöhende Merkmal "villenartiges Mehrfamilienhaus" erfordert einen alleinstehenden Baukörper, der den Eindruck einer Villa oder einen sonstigen erhabenen Eindruck vermittelt.
Das wohnwertmindernde Merkmal "Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad" ist erfüllt, wenn eine Zentralheizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander durch sämtliche Heizkörper der Wohnräume fließt. Eine solche Heizungsanlage sei bekanntermaßen uneffektiv und habe einen ungünstigen Wirkungsgrad.
Das wohnwerterhöhende Merkmal "villenartiges Mehrfamilienhaus" erfordert einen alleinstehenden Baukörper, der den Eindruck einer Villa oder einen sonstigen erhabenen Eindruck vermittelt.
AG Berlin Wedding, Urteil vom 11.04.2007 – AZ 18 C 439/06 –
Veröffentlicht in MieterMagazin 2007, 262 f.
Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326