Unzureichende Elektroinstallation, Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad, villenartiges Mehrfamilienhaus
Amtsgericht
Wedding
Urteil
Az. 18 C 439/06
Entscheidungsdatum
10.04.2007
Leitsätze
Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist auch dann erfüllt, wenn in jedem Zimmer lediglich eine Steckdose vorhanden ist. Das wohnwertmindernde Merkmal "Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad" ist erfüllt, wenn eine Zentralheizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander durch sämtliche Heizkörper der Wohnräume fließt. Eine solche Heizungsanlage sei bekanntermaßen uneffektiv und habe einen ungünstigen Wirkungsgrad. Das wohnwerterhöhende Merkmal "villenartiges Mehrfamilienhaus" erfordert einen alleinstehenden Baukörper, der den Eindruck einer Villa oder einen sonstigen erhabenen Eindruck vermittelt.
Volltext der Entscheidung
Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326