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Unzureichende Elektroinstallation, Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad, villenartiges Mehrfamilienhaus

Amtsgericht

Wedding

Urteil

Az. 18 C 439/06

Entscheidungsdatum

10.04.2007

Leitsätze

Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist auch dann erfüllt, wenn in jedem Zimmer lediglich eine Steckdose vorhanden ist. Das wohnwertmindernde Merkmal "Heizungsanlage mit ungünstigem Wirkungsgrad" ist erfüllt, wenn eine Zentralheizung als sogenanntes Einrohrsystem ausgestattet ist, bei dem das Wasser nacheinander durch sämtliche Heizkörper der Wohnräume fließt. Eine solche Heizungsanlage sei bekanntermaßen uneffektiv und habe einen ungünstigen Wirkungsgrad. Das wohnwerterhöhende Merkmal "villenartiges Mehrfamilienhaus" erfordert einen alleinstehenden Baukörper, der den Eindruck einer Villa oder einen sonstigen erhabenen Eindruck vermittelt.

Volltext der Entscheidung

Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326