Mietrecht
Urteile
Provision und Wohnungsvermittlung per Datenbank
Die Vereinbarung der Zahlung einer Pauschale für den Zugang zu einer EDV-Datenbank für Miet- und Immobilienanzeigen verstößt gegen § 2 Abs. 1 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.
Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.
AG Berlin Mitte, Urteil vom 16.07.2003 – AZ 18 C 136/03 - (noch nicht rechtskräftig) –
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Henrik Solf
Anmerkung:
Siehe hierzu auch den Beitrag "Keine Traumwohnung zu Schnäppchenpreisen" in MieterEcho Nr. 300, Seite 23.