Mietrecht
Urteile
Mieterhöhung und Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.11.2020 – AZ 14 C 506/18 –
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann
Die Vermieterin einer Wohnung in der Kreuzberger Johanniterstraße verlangte von ihrer Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 12,07 Euro ab dem 1. November 2018. Die Mieterin verweigerte die Zustimmung, da nach ihrer Auffassung bereits ihre bisherige Miete über der ortsüblichen Miete liegt. Dabei kam es letztlich nur noch darauf an, ob – wie von der Vermieterin behauptet – die Wohnung in einer „bevorzugten Citylage“ liegt. Das Amtsgericht gab der Mieterin Recht und wies die Zustimmungsklage der Vermieterin ab. Die Johanniterstraße sei zwar citynah gelegen, gehöre aber weder zur City West noch zur City Ost und stelle insoweit schon keinen zentral gelegenen Teilraum Berlins dar. Selbst wenn man aber die Citynähe grundsätzlich bejahen würde, „fehle es an der eine bevorzugte Citylage auszeichnenden Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, bekannten Kultureinrichtungen und gehobenen Restaurants sowie anderen Einrichtungen“ .