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Mieterhöhung und LAMOD-Programm

Oberlandesgericht

Berlin

Beschluss

Az. 8 RE-Miet 4/01

Entscheidungsdatum

16.01.2002

Leitsätze

1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.

Volltext der Entscheidung

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 291