Mietrecht
Urteile
Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel
Ein auf § 2 MHG (jetzt § 558 BGB) gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es auf einen veralteten Mietspiegel gestützt wird. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist jedoch der aktuelle Mietspiegel heranzuziehen.
LG Berlin, Urteil vom 22.10.2001 – AZ 62 S 231/01 –
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 292