Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietrecht

Urteile

Kündigungsfrist von "DDR-Mietverträgen" (4), Rechtsentscheid KG

Die in einem während der Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB) geschlossenen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, gilt als wirksame vertragliche Vereinbarung nach dem 03.10.1990 fort.

KG Berlin, Rechtsentscheid vom 22.01.1998 – AZ RE-Miet 6765/97 –


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