Mietrecht
Urteile
Geräumiger Balkon und unzureichende Elektroinstallation
Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 m ist nicht "groß und geräumig" im Sinne der Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels. Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist erfüllt, wenn im Badezimmer keine Steckdosen vorhanden sind.
AG Berlin Neukölln, Urteil vom 04.04.2007 – AZ 9 C 34/06 –
Veröffentlicht in MieterMagazin 2007, 262 f.
Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326