Geräumiger Balkon und unzureichende Elektroinstallation
Amtsgericht
Neukölln
Urteil
Az. 9 C 34/06
Entscheidungsdatum
03.04.2007
Leitsätze
Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 m ist nicht "groß und geräumig" im Sinne der Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels. Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist erfüllt, wenn im Badezimmer keine Steckdosen vorhanden sind.
Volltext der Entscheidung
Abgedruckt in MieterEcho Nr. 326