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Mietrecht

Urteile

Erstattung der Kaution und spätere Abrechnung der Betriebskosten

Ein Mieter braucht nicht mehr mit der Nachzahlung von Betriebskosten rechnen, wenn der Vermieter eine ihm zustehende Kaution kommentarlos ausbezahlt hat und einige Jahre später über die Betriebskosten abrechnet. Der Anspruch des Vermieters ist insoweit verwirkt. Der Vermieter kann den Vortrag des Mieters, er habe die Kaution vorbehaltlos erstattet bekommen, nicht pauschal bestreiten. Er muss in diesem Fall zumindest angeben, welchen Vorbehalt der in welcher Weise erklärt haben will.

AG Berlin Wedding, Urteil vom 10.12.2001 – AZ 12a C 157/01 –

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Mechtild Kuby

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 299