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Mietrecht

Urteile

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Merkmal "Einzelhandel und/oder Kleingewerbetreibende"

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren (gem. § 2 MHG) ist in der Regel und wegen des großen Datenbestandes der Berliner Mietspiegel heranzuziehen.
 
Die Voraussetzungen des wohnwerterhöhenden Merkmals "Einzelhandel und/oder Kleingewerbetreibende" liegen nur vor, wenn die Versorgung mit Einzelhandel und Kleingewerbe in räumlich enger Nähe zu dem Gebäude liegt und es sich um eine überdurchschnittliche Versorgung handelt.

AG Berlin Hohenschönhausen, Urteil vom 02.11.2001 – AZ 6 C 294/01 –

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Birgit Kleinspehn

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 289