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Mietrecht

Urteile

Eine übliche Einbaubadewanne ist mittlerweile kein wohnwerterhöhendes Merkmal mehr

Das Vorhandensein einer üblichen Einbaubadewanne stellt mittlerweile keine besondere Badausstattung mehr dar und wirkt somit auch dann nicht wohnwerterhöhend, wenn sie vom Vermieter gestellt wurde.

AG Berlin Schöneberg, Urteil vom 28.05.2004 – AZ 17b C 317/03 –

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 311


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