Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietrecht

Urteile

Betriebskostenabrechnung unter Zugrundelegung von Sollzuschüssen

Rechnet ein Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung unter Zugrundelegung der (höheren) Sollvorschüsse anstatt der tatsächlich vom Mieter gezahlten Vorschüsse ab, kann er dies grundsätzlich nach Ablauf der einjährigen Abrechnungsfrist nicht mehr zu Lasten des Mieters korrigieren (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn der Fehler für den Mieter (zum Beispiel wegen eines offenen Streits über die Höhe der Vorauszahlungen) offensichtlich war und wenn dieser Fehler kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert wurde.

AG Neukölln, Urteil vom 13.07.2022 – AZ 13 C 3/22 –

Eine Mieterin verlangte von ihrem Vermieter die Auszahlung eines Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020. Der Vermieter meinte, dieses mit rückständigen Betriebskostenvorschüssen für die Monate September 2017 bis einschließlich Juli 2019 aufrechnen zu können. Er hatte über diese Zeiträume bereits abgerechnet, dabei allerdings versehentlich die „Sollvorschüsse“ an Stelle der von der Mieterin tatsächlich gezahlten geringeren Vorschüsse berücksichtigt. Das Amtsgericht Neukölln stellte klar, dass der Vermieter für bereits abgerechnete Zeiträume keine Vorschüsse mehr verlangen könne. Auch eine Korrektur der Abrechnungen sei gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr möglich, da die Abrechnungsfristen für diese Zeiträume (jeweils ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums) längst verstrichen waren und somit Korrekturen der Abrechnungen zu Lasten der Mieterin ausgeschlossen sind. Etwas anderes könne nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ausnahmsweise dann gelten, wenn der Fehler für den Mieter offensichtlich gewesen und die Korrektur bereits kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist erfolgt wäre. Offensichtlich könne ein solcher Fehler in der Abrechnung für einen Mieter insbesondere dann sein, wenn über die Höhe der Vorauszahlungen zwischen Vermieter und Mieter ein offener Streit bestanden habe. Dazu hatte der Vermieter dem Gericht nichts weiter mitgeteilt.   


Teaserspalte

Hinweise zur Urteilssuche

  • Die Gerichtsurteile und -entscheide, die Sie hier finden, wurden überwiegend im „MieterEcho“ veröffentlicht.
  • Sie können nach Urteilen suchen, indem Sie eines oder mehrere der Kästchen (Suchbegriff, Aktenzeichen/AZ, Gericht, Ort) ausfüllen.
  • Wenn Sie speziell auf der Suche nach BGH-Urteilen sind, setzen Sie per Klick ein Häkchen vor „BGH-Urteil?“. BGH-Urteile sind von großer Bedeutung, da sie endgültig über bestimmte Rechtsfragen entscheiden, die zuvor von den unteren Instanzen unterschiedlich beurteilt worden sind.