Mietrecht
Urteile
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale
Das Sondermerkmal „modernes Bad“ ist erfüllt, wenn die Wände mindestens 1,80 m hoch gefliest sind und das Bad mit Bodenfliesen und mit einer Einbauwanne oder -dusche ausgestattet ist. Auch wenn der Einbau in den 90er Jahren erfolgt ist, kann von einem „neuzeitlichen Standard“ ausgegangen werden. Darunter ist ein solcher Standard zu verstehen, der den heutigen Ansprüchen an eine Mietwohnung entspricht. Nicht erforderlich ist eine Ausstattung von überdurchschnittlicher Qualität. Auch ein Stand-WC mit nicht in die Wand eingelassenem Spülkasten widerspricht nicht der Annahme des Merkmals „modernes Bad“ im Sinne der Sondermerkmale des Berliner Mietspiegels.
AG Tiergarten, Urteil vom 22.12.2010 – AZ 4 C 347/10 –
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel