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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Im Jahr 1995 eingebaute Isolierglasfenster, die einen U-Wert von 1,8 (sogenannter Wärmedurchgangskoeffizient, vor 1998 als K-Wert bezeichnet) aufweisen, sind als „moderne Isolierverglasung“ und damit als wohnwerterhöhend anzusehen, da sie im Vergleich zu einer Einfachverglasung mit einem U-Wert von 5,8 und einer herkömmlichen (älteren) Isolierverglasung mit einem U-Wert von 2,6 eindeutig einen niedrigeren und damit besseren Wärmegangskoeffizienten aufweisen.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.01.2010 – AZ 3 C 374/09 –