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Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Amtsgericht

Mitte

Urteil

Az. 5 C 152/07

Entscheidungsdatum

10.03.2008

Leitsätze

Bei einer Breite von 1,70 m und einer Länge von 3 m ist ein Balkon „groß und geräumig“. Ein „überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand“ des Gebäudes ist bereits dann anzunehmen, wenn die Fassade erneuert wurde. Eine „stark vernachlässigte Umgebung“ liegt nicht zwingend vor, wenn Fassaden und Hauseingangstüren des Wohnblocks überwiegend mit Graffiti besprüht sind. Vielmehr ist es erforderlich, dass insgesamt der Eindruck vermittelt wird, dass in der Wohngegend nur noch allenfalls geringfügige Investitionen getätigt werden.