Mietrecht
Urteile
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale
Sind in einem vom Bad getrennten WC kein Handwaschbecken und keine Warmwasserversorgung vorhanden, ist dies nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen, wenn diese Ausstattungsmerkmale im Bad vorhanden sind.
Balkone mit den Maßen 3,4 m x 1,5 m bzw. 3,05 m x 1,5 m sind „große und geräumige Balkone“.
Eine „schlechte Wärmedämmung“ liegt nur dann vor, wenn die aktuell vorhandene Wärmedämmung deutlich hinter der nach Baualter, Bauweise und Ausstattung vergleichbarer Häuser zurückbleibt.
Eine „ungepflegte Müllstandsfläche“ liegt noch nicht vor, wenn diese in Einzelfällen unsauber ist. Es muss sich vielmehr um einen regelmäßigen Dauerzustand handeln, der vom Mieter über einen gewissen Zeitraum konkret dargestellt werden muss.
Balkone mit den Maßen 3,4 m x 1,5 m bzw. 3,05 m x 1,5 m sind „große und geräumige Balkone“.
Eine „schlechte Wärmedämmung“ liegt nur dann vor, wenn die aktuell vorhandene Wärmedämmung deutlich hinter der nach Baualter, Bauweise und Ausstattung vergleichbarer Häuser zurückbleibt.
Eine „ungepflegte Müllstandsfläche“ liegt noch nicht vor, wenn diese in Einzelfällen unsauber ist. Es muss sich vielmehr um einen regelmäßigen Dauerzustand handeln, der vom Mieter über einen gewissen Zeitraum konkret dargestellt werden muss.
LG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 – AZ 63 S 256/09 –