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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Ein nur durch die Küche zu erreichendes Zimmer ist als gefangenes Zimmer anzusehen, sodass bei einem weiteren gefangenen Zimmer in der Wohnung von einem „schlechten Schnitt“ auszugehen ist.
Die Behauptung des Vermieters, das Gebäude sei im Jahr 1992 saniert und modernisiert worden, erfüllt nicht die Anforderungen an einen „überdurchschnittlichen Instandhaltungszustand“, wenn nähere Angaben zu den einzelnen Baumaßnahmen fehlen.
Die Lage des Hauses in einem verkehrsberuhigten Bereich sagt nichts über den dort herrschenden Verkehr aus und belegt daher nicht die „Lage an einer besonders ruhigen Straße“.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.01.2011 – AZ C 568/09 (noch nicht rechtskräftig) –

 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann