Mietrecht
Urteile
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale
Auch ein Wintergarten ist nur dann wohnwerterhöhend, wenn er „groß und geräumig“ ist.
Ein 3,1 qm großer Wintergarten ist nicht wohnwerterhöhend.
Ein 3,1 qm großer Wintergarten ist nicht wohnwerterhöhend.
LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010 – AZ 63 S 110/10 –