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Mietrecht

Urteile

Badeinbau mit Grundrissveränderung als Modernisierung

Ein Mieter muss eine Modernisierung, welche die Aufteilung der 12 qm großen Küche in ein Duschbad und eine Küche vorsieht, nicht dulden, wenn in der verbleibenden Küche wegen ihrer verminderten Größe nicht mehr die übliche Küchenausstattung untergebracht werden kann.

AG Mitte, Urteil vom 22.10.2009 – AZ AZ: 25 C 339/08 –

 

Der Mieter bewohnte eine Wohnung mit einer 12,07 qm großen Küche, in welcher eine mobile Duschkabine aufgestellt war. Die Vermieterin verlangte von ihm die Duldung einer Modernisierung, welche die Aufteilung dieses Raums in ein Duschbad und eine Küche vorsah. Der entstehende Duschraum sollte 1,84 qm und die künftige Küche 6,55 qm groß sein. Das Amtsgericht wies die Klage der Vermieterin ab. Zwar sei die erstmalige Herstellung eines getrennten Duschraums wohnwertverbessernd, aber im vorliegenden Fall werde dadurch die Verschlechterung der Wohnung, welche mit der Verkleinerung der Küche einhergehe, nicht aufgewogen. Berücksichtigt hat das Gericht bei seiner Entscheidung einerseits, dass eine Gelegenheit zum Duschen bereits existierte (Duschkabine in der Küche), andererseits, dass die konkreten Nutzungsmöglichkeiten der geplanten Küche nicht dem normalen Standard genügt hätten und auch dass die Duschkabine sehr klein ausgefallen wäre.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Marson

 

Anmerkung: Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung, was auch das Amtsgericht Mitte in seinen Entscheidungsgründen klarstellte. Eine Grundrissänderung (häufig bei erstmaligem Einbau eines Bads) kann als Wohnwertverbesserung duldungspflichtig sein. Es ist jeweils im Einzelfall unter „Würdigung des konkreten Zuschnitts der betroffenen Wohnung, der Wohnungsgröße, der Einzelheiten der konkret geplanten Baumaßnahme“ (BGH, Urteil vom 13. Februar 2008, AZ: VIII ZR 105/07) zu prüfen, ob sich die Maßnahme insgesamt wohnwerterhöhend auswirkt oder ob die durch sie entstehenden Nachteile überwiegen. Suchen Sie daher in ähnlich gelagerten Fällen unbedingt eine Beratungsstelle auf, bevor Sie die Modernisierung dulden oder ablehnen.